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LG Potsdam, 08.02.2006 - 8 O 178/05 |
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Verfahrensgang
- LG Potsdam, 08.02.2006 - 8 O 178/05
- OLG Brandenburg, 13.09.2006 - 3 U 35/06
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 13.09.2006 - 3 U 35/06
Bürgschaft eines Gesellschafters für Gesellschaftsverbindlichkeiten
Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.02.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam - 8 O 178/05 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des am 08.02.2006 verkündeten Urteils des Landgerichts Potsdam, 8 O 178/05, die Klage abzuweisen.
- OLG Brandenburg, 14.06.2006 - 4 U 208/05
Bürgschaft: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers im Verhältnis zum Bürgen …
d) Auf die Frage, ob das Bestreiten des Beklagten in Bezug auf die Valutierung der Darlehensforderung als solche, bei dem es sich im vorliegenden Verfahren (auch insoweit besteht ausweislich des Tatbestandes des Urteils des Landgerichts vom 08.02.2006 zum Az: 8 O 178/05 ein Unterschied zu dem zwischen der Klägerin und der Mitbürgin geführten Rechtsstreit) nur um einen Teilaspekt des Bestreitens der Höhe der Kontokorrentforderung handelt, erheblich ist, kommt es deshalb letztlich nicht mehr an. - OLG Brandenburg, 30.09.2009 - 3 U 190/08
Gesamtschuldnerischer Ausgleichsanspruch zwischen Bürgen auf hälftige …
Die hiesige Klägerin ist vom Landgericht Potsdam in einem dieser Verfahren zur Zahlung von 239.835,65 EUR an die M... Bank verurteilt worden (Aktenzeichen 8 O 178/05).